Allgemeine Bestimmungen
Diese Reklamationsordnung wurde gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften erstellt und gilt für Produkte, die von der Firma ABPLAST s.r.o. hergestellt oder angeboten werden und deren Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurde.
Diese Reklamationen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, wobei für Unternehmer (B2B) spezifische Regeln gelten können, die in den entsprechenden Abschnitten dieses Dokuments näher beschrieben sind.
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer sein Einverständnis mit den Liefer- und Betriebsbedingungen der Gesellschaft ABPLAST s.r.o. sowie mit dieser Reklamationsordnung und bestätigt, dass er mit diesen ordnungsgemäß vertraut gemacht wurde.
Haftung des Verkäufers
Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Sache bei der Übernahme (dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Sache übernommen hat – im Folgenden „Übernahme“) keine Mängel aufweist, und zwar dass:
a) sie der vereinbarten Beschreibung, Art und Menge sowie der Qualität, Funktionalität und anderen vereinbarten Eigenschaften entspricht
b) sie mit dem vereinbarten Zubehör und den Gebrauchsanweisungen geliefert wird
Ein Mangel der Sache ist nicht der Verschleiß, der durch den üblichen Gebrauch entsteht, oder bei einer gebrauchten Sache der Verschleiß, der dem Ausmaß ihrer bisherigen Nutzung entspricht.
Rechte aus der Mängelhaftung
Das Recht des Käufers aus mangelhafter Leistung wird durch einen Mangel begründet, den die Sache beim Übergang der Gefahr des Schadens auf den Käufer (Übernahme) hatte, auch wenn er sich erst später zeigt.
Gewährleistungsfristen:
Technologische Anlagen und Zubehör: 2 Jahre
Montage der gelieferten Technologie durch den Auftragnehmer: 2 Jahre
Dichtheit des Pool-Skeletts: 10 Jahre
ACHTUNG:
Auf die Farbbeständigkeit des Pools wird aufgrund der Unmöglichkeit der Kontrolle der Aufbereitung des Poolwassers und äußerer Einflüsse keine Garantie gewährt.
REKLAMATIONSORDNUNG
Der Käufer hat keinen Anspruch aus mangelhafter Leistung (die Garantie wird nicht anerkannt), wenn der Mangel oder die Beschädigung nach der Übernahme der Ware entstanden ist durch:
mechanische Beschädigung
mangelhafte Bauarbeiten
unsachgemäße Wartung
Transport der Ware (sofern dieser durch den Käufer sichergestellt wird)
Nutzung oder unsachgemäße Installation im Widerspruch zu den Anweisungen des Verkäufers, die in den Unterlagen zur baulichen Vorbereitung für ABPLAST-Pools und in den Liefer- und Betriebsbedingungen der ABPLAST-Pools sowie in Benutzerhandbüchern, Betriebs- und Wartungsanleitungen für technologische Anlagen usw. angegeben sind, oder Nutzung im Widerspruch zu allgemein bekannten Nutzungsregeln
gewöhnlichen Verschleiß oder natürlichen Alterungsprozess des Materials
äußere Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers, insbesondere Naturkatastrophen oder andere Einflüsse (z. B. Störungen im Stromnetz)
oder wenn sich der Zustand der Ware durch Nutzung nach Auftreten des reklamierten Mangels so verändert hat, dass der Mangel nicht mehr beurteilt werden kann
oder wenn dies eindeutig aus der Natur der Sache hervorgeht
Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf:
Mängel am Poolkörper und an den PVC-Leitungen des Pools, die durch mangelhafte bauliche Vorbereitung entstanden sind, infolge der Nichteinhaltung der Vorschriften für die bauliche Vorbereitung, Installation und den Betrieb von ABPLAST-Pools
Undichtigkeiten des Pool-Skeletts und der PVC-Leitungen, wenn diese durch unsachgemäßen Betrieb des Pools im Winter (Einwirkung von Frost und Eis) verursacht wurden
Schäden an der Oberflächenbehandlung des Pool-Skeletts infolge der Verwendung ungeeigneter Technologien zur chemischen Aufbereitung des Poolwassers oder ungeeigneter Reinigungsmittel für die Oberflächen des Pool-Skeletts
Überflutung der Pumpe (sofern Bestandteil der Lieferung) durch Oberflächenregenwasser oder Grundwasser
Undichtigkeit der Pumpe (sofern Bestandteil der Lieferung), verursacht durch Betrieb der Pumpe ohne Wasser
unbefugte Eingriffe in die Elektroinstallation oder Wasserinstallation
unvorhersehbare Probleme und Umstände, die sich aus unsachgemäßem Ablassen von Wasser oder übermäßigem hydrostatischem Druck ergeben
Korrosion verschiedener eingebauter Teile (Düsen, Leiter, Gegenstromanlagen, Entfeuchter usw.)
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware so bald wie möglich nach der Lieferung durch den Verkäufer zu prüfen und deren Zustand, Menge und Vollständigkeit festzustellen. Im Falle offensichtlicher Beschädigung der Ware während der Lieferung ist der Käufer verpflichtet, hierüber im Beisein des Beförderers einen Vermerk im Fracht- (Liefer-)schein zu erstellen.
Der Käufer ist ferner verpflichtet zu prüfen, ob die Ware der Bestellung entspricht, insbesondere hinsichtlich Art und Menge. Über etwaige Beschädigungen oder Unvollständigkeit der gelieferten Ware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
Etwaige später festgestellte Mängel der Ware sind beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen, unter genauer Beschreibung des Mangels, Identifizierung der Ware und Angabe der Kontaktdaten des Käufers. Der Käufer ist gleichzeitig verpflichtet, Fotos der geltend gemachten Mängel beizufügen.
Die Übernahme der Ware ohne Eintrag eines Mangels im Fracht- (Liefer-)schein gilt als Nachweis dafür, dass die Ware ordnungsgemäß, in entsprechender Menge und ohne offensichtliche Beschädigung geliefert wurde.
Bei persönlicher Abholung der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware bei der Übernahme zu überprüfen und offensichtliche Mängel sofort beim Verkäufer geltend zu machen.
Diese Garantie ist exklusiv und ersetzt alle anderen Garantien (schriftliche und mündliche) und kann ohne schriftliche Zustimmung der Gesellschaft ABPLAST s.r.o. nicht geändert werden. Die Gesellschaft ABPLAST s.r.o. haftet nicht für Folgeschäden, zufällige oder besondere Schäden, die durch die Verletzung dieser Garantie verursacht wurden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Nutzungsausfall des Pools, Zeitverlust, Unannehmlichkeiten oder damit verbundene Verluste.
Falls die Gesellschaft ABPLAST s.r.o. eine Garantie auf rechtlichem Wege oder auf andere Weise gewähren müsste, ist die Dauer einer solchen Garantie auf 24 Monate ab dem ursprünglichen Verkauf begrenzt, und die genannten Maßnahmen sind auf Rückerstattung, Reparatur oder Ersatz nach Wahl der Gesellschaft ABPLAST s.r.o. beschränkt.
Geltendmachung und Bearbeitung von Reklamationen
Diese Reklamationen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, wobei für Unternehmer (B2B) spezifische Regeln gelten können, die in den entsprechenden Teilen dieses Dokuments näher beschrieben sind.
Der Käufer kann eine Reklamation persönlich in der Niederlassung des Verkäufers oder per E-Mail an die Adresse ……………………………………….. geltend machen. Im Falle einer B2B-Zusammenarbeit hat der Käufer die Reklamation ausschließlich schriftlich mittels eines Reklamationstickets im ABPLAST-Konfigurator einzureichen. Der Käufer ist verpflichtet, der Reklamation Fotos oder Videos des Schadensumfangs beizufügen.
Der Käufer ist ferner verpflichtet nachzuweisen, dass die reklamierte Ware den Mangel bereits zum Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr aufwies, d. h. bei der Lieferung der Ware. Erfüllt der Käufer eine der in dieser Reklamationsordnung genannten Bedingungen nicht, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Reklamation als berechtigt anzuerkennen.
Stellt sich heraus, dass die Ansprüche berechtigt sind, liefern wir gegebenenfalls Ersatzware ohne Berechnung und ohne Versandkosten oder reparieren die reklamierte Ware, sofern dies technisch möglich und zweckmäßig ist. Wir bitten ausdrücklich darum, dass Kunden während der Gewährleistungsfrist keine Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware ohne schriftliche Zustimmung vornehmen; andernfalls führt dies zum Erlöschen der Garantie.
Kosten, die im Zusammenhang mit einer Reklamation entstehen, trägt bei berechtigter Reklamation der Verkäufer und bei unberechtigter Reklamation der Käufer. In diesem Fall hat die verpflichtete Partei diese Kosten der berechtigten Partei spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Rechnung zu erstatten.
Die Reklamation wird innerhalb von 30 Tagen ab Eingang erledigt, sofern sich Verkäufer und Käufer nicht auf eine längere Frist einigen. Der Verkäufer informiert den Käufer innerhalb dieser Frist über die Erledigung der Reklamation. Zu diesem Zweck gibt der Käufer Kontaktdaten an. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jegliche Mitwirkung zur Überprüfung des Mangels und zu dessen Beseitigung zu gewähren (einschließlich Test oder Demontage).
Nach Bearbeitung der Reklamation informiert der Verkäufer den Käufer über die Art der Erledigung per Ticket, E-Mail oder auf andere geeignete Weise. Wurde die Ware versendet, wird sie nach der Bearbeitung an den Käufer zurückgesandt.
Der Käufer (bzw. Eigentümer der Ware) ist verpflichtet, dem Vertreter des Verkäufers Zugang zur reklamierten Sache zu gewähren und während der üblichen Betriebszeiten Zugang zu Strom und Wasser bereitzustellen.
Wird der Vertrag (schriftliche Bestellung) durch mangelhafte Leistung nicht wesentlich verletzt, steht dem Käufer ausschließlich das Recht auf Beseitigung der Mängel oder auf einen angemessenen Preisnachlass zu, nach Wahl des Verkäufers. Die Bestimmung § 2107 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches findet keine Anwendung. Voraussetzung ist, dass der Käufer die Mängel unverzüglich schriftlich geltend gemacht hat.
Zeigt sich, dass die Beseitigung der Mängel mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre, stehen dem Käufer die Rechte gemäß der folgenden Bestimmung zu:
Wird der Vertrag durch mangelhafte Leistung wesentlich verletzt, hat der Käufer ausschließlich Anspruch auf Beseitigung der Mängel (insbesondere durch Reparatur oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache) oder auf einen angemessenen Preisnachlass, nach Wahl des Verkäufers. Voraussetzung ist die unverzügliche schriftliche Anzeige der Mängel.
Die Beurteilung, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung handelt sowie die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten liegt ausschließlich beim Verkäufer. Über das Ergebnis wird der Käufer schriftlich informiert (E-Mail ausreichend).
Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Zahlung verliert der Käufer ohne weiteres und unwiderruflich jeglichen Anspruch auf Garantie.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die Dritten durch fehlerhafte Anweisungen oder unsachgemäße Montage durch den Käufer entstehen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, gleichzeitig mit Ansprüchen aus Mängelhaftung Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Schlussbestimmungen
Angelegenheiten, die in dieser Reklamationsordnung nicht geregelt sind, richten sich nach den einschlägigen Vorschriften des Rechts der Tschechischen Republik.
Diese Reklamationsordnung tritt am 1.7.2025 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Fassungen.
Änderungen vorbehalten.